Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BkrFQG) verpflichtet alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken im Güterkraft- oder Personenverkehr einsetzen, alle fünf Jahre eine Modulschulung von 35 Stunden zu absolvieren.
Die Modulschulung umfasst 35 Stunden zu je 60 Minuten und kann in 5-Tages-Seminare zu jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden.