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Aus- & Weiterbildung

BKF-Weiterbildung

Modulschulung nach BkrFQG als Tages-/ oder Wochenkurs

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BkrFQG) verpflichtet alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken im Güterkraft- oder Personenverkehr einsetzen, alle fünf Jahre eine Modulschulung von 35 Stunden zu absolvieren.

Die Modulschulung umfasst 35 Stunden zu je 60 Minuten und kann in 5-Tages-Seminare zu jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden.

Modul Thema Monat Beginn
Modul 2 Kontrollgeräte und Sozialvorschriften Januar 13.01.24
Modul 3 Sicherheit im Fokus Februar 10.02.24
Modul 4 Der Kunde im Mittelpunkt März 02.03.24
Modul 5 Ladungssicherung optimieren April 06.04.24
Modul 1 ECO-Fahren Mai 04.05.24
Modul 2 Kontrollgeräte und Sozialvorschriften Juni 01.06.24
Modul 3 Sicherheit im Fokus Juli 13.07.24
Modul 4 Der Kunde im Mittelpunkt August 03.08.24
Modul 5 Ladungssicherung optimieren September 07.09.24
Modul 1 ECO-Fahren Oktober 28.09.24
Modul 2 Kontrollgeräte und Sozialvorschriften November 02.11.24
Modul 3 Sicherheit im Fokus Dezember 07.12.24
Modul 4 Der Kunde im Mittelpunkt Januar 11.01.25

Anmeldeschluss ist zwei Tage vor der jeweiligen Modulschulung. Für Gruppen oder Firmen bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, Modulschulung an Ihrem individuellen Termin durchzuführen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0171 – 89 222 92 oder per Mail

Kontakt

Beschleunigte Grundqualifikation

Selbstständige und angestellte Fahrer/innen, die gewerblich Güter- oder Personenverkehr durchführen wollen, benötigen zu der erforderlichen Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation.

Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

  • Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500 kg im Güterkraftverkehr, die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE neu erwerben und gewerblich tätig sind
  • Fahrer/innen von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr, die ab dem 10.09.2008 eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D und DE erwerben und gewerblich tätig sind

Gabelstapler

Wer ein Flurförderzeug bedienen will, muss gem. §7 Abs.1 der DGUV Vorschrift 68 für diese Tätigkeit geeignet, sowie ausgebildet sein und seine Befähigung nachgewiesen haben.

Wir bieten Ihnen eine Gabelstaplerausbildung nach DGUV 308-001 für die Bedienung von Frontgabelstaplern und Mitgänger Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit (Stufe 1), sowie von Schubmasterstaplern, Teleskopstaplern, Containerstaplern (Stufe 2) an.

Die jährliche Unterweisung ist für die Bediener von Gabelstaplern verpflichtend.

Termine und Preise auf Anfrage

Ladekran

Gem. DGUV Vorschrift darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung auch nachgewiesen haben. Im theoretischen Teil vermitteln wir Ihnen die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Ebenso erlangen Sie Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Im praktischen Teil schulen wir Sie umfassend im Arbeiten mit LKW-Ladekränen.

Termine und Preise auf Anfrage

Ladungssicherung

Nach §22 der StVO müssen Waren und Güter nach dem aktuellen Stand der Technik auf Fahrzeugen gesichert werden. Diese Schulung vermittelt Ihnen die richtige Ladungssicherung in Theorie und Praxis nach den Richtlinien der VDI 2700 a. Mit Ihrem erworbenen theoretischen und praktischen Fachwissen sind Sie nun in der Lage, die Ladungssicherung zu beurteilen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Diese Schulung bieten wir Ihnen auch gerne in Ihrer Firma vor Ort oder auf unserem betriebseigenen Schulungszentrum in der Münchewiese 26 in Hildesheim an.

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