Sonstige Fahrerlaubnisklassen
Führerscheinklasse L
Klasse L berechtigt zum Fahren von
- landwirtschaftlichen Zugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Flurförderzeugen
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- biometrisches Passfoto
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- – nur theoretische Prüfung notwendig –
Führerscheinklasse T
Klasse T berechtigt zum Fahren von
- landwirtschaftlichen Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h, landwirschaftliche, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre für bbH 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre für bbH 60 km/h
- biometrisches Passfoto
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
Führerscheinklasse D1
Klasse D1 berechtigt zum Fahren von
- Kraftfahrzeugen zur Beförderung von mehr als 16 Personen + Fahrer, max. 8m lang
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
weitere Informationen auf Anfrage
Führerscheinklasse D1E
Klasse D1E berechtigt zum Fahren von
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vom mehr als 750 kg bestehen
weitere Informationen auf Anfrage
Führerscheinklasse D
Klasse D berechtigt zum Fahren von
- Kraftfahrzeugen zur Beförderung von mehr als 8 Personen + Fahrer
- auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse
weitere Informationen auf Anfrage
Führerscheinklasse DE
Klasse DE berechtigt zum Fahren von
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vom mehr als 750 kg bestehen
weitere Informationen auf Anfrage