LKW-Führerschein
Führerscheinklasse C1
Klasse C1 berechtigt zum Fahren von
- Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- biometrisches Passfoto
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
Führerscheinklasse C1E
Klasse C1E berechtigt zum Fahren von
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- biometrisches Passfoto
- Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:
Praktische Ausbildung (individuelle Anzahl an Übungsfahrten + 8 Sonderfahrten)
Führerscheinklasse C
Klasse C berechtigt zum Fahren von
- Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen: siehe §4 BKrFQG)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- biometrisches Passfoto
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
Führerscheinklasse CE
Klasse CE berechtigt zum Fahren von
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen: siehe §4 BKrFQG)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ärztliches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- biometrisches Passfoto
- Vorbesitz Klasse C erforderlich
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:
Praktische Ausbildung (individuelle Anzahl an Übungsfahrten + 14 Sonderfahrten)