Motorrad-Führerschein
Führerscheinklasse AM
Klasse AM berechtigt zum Fahren von
Leichtkrafträdern oder dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen mit:
- max. 50 ccm Hubraum
- max. 45 km/h bbH
- max. 4 kW Leistung
Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- biometrisches Passfoto
- Kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich
Führerscheinklasse A1
Klasse A1 berechtigt zum Fahren von
Leichtkrafträdern (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum bis zu 125 ccm
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- biometrisches Passfoto
- Kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich
Besonderheit: Nach zwei Jahren ist ein Stufenaufstieg durch eine verkürzte praktische Prüfung zu A2 möglich
Führerscheinklasse A2
Klasse A2 berechtigt zum Fahren von
Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit:
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und nicht von einem Kraftrad mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW abgeleitet sind
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- biometrisches Passfoto
- Kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich
Besonderheit: Nach zwei Jahren ist ein Stufenaufstieg durch eine verkürzte praktische Prüfung zu A möglich
Führerscheinklasse A
Klasse A berechtigt zum Fahren von
Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit:
- einem Hubraum von mehr als 50 ccm
- bbH mehr als 45 km/h
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre (20 Jahre bei Stufenaufstieg)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- biometrisches Passfoto
- Kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich
Führerscheinklasse B196
Schlüsselzahl B196 berechtigt zum Fahren von
Leichtkrafträdern (auch mit Beiwagen) mit:
- Hubraum bis zu 125 ccm
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- biometrisches Passfoto
- 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Inhalte der Ausbildung
- Theoretische Ausbildung (4x klassenspezifischer Unterricht Motorrad)
- – keine theoretische Prüfung –
- Praktische Ausbildung (5x 90 Minuten)
- – keine praktische Prüfung –