PKW-Führerschein
Führerscheinklasse B / B197
Klasse B berechtigt zum Fahren von
- Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- biometrisches Passfoto
- kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich
Inhalte der Ausbildung
- bei B197 – Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeug + 10 Übungsstunden auf Schaltwagen
Führerscheinklasse BE / B96
Klasse BE berechtigt zum Fahren von
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt
Klasse B96 berechtigt zum Fahren von
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
- biometrisches Passfoto
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
Inhalte der Ausbildung
- Theoretische Ausbildung (2,5 Std. à 60 Minuten)
- – keine theoretische Prüfung –
- Praktische Ausbildung (3,5 Stunden à 60 Minuten)
- Fahrpraktische Übung im Realverkehr (60 Minuten)
- – keine praktische Prüfung –