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PKW

PKW-Führerschein

Alle Fahrerlaubnisklassen auch als Intensivkurs in kürzester Zeit möglich!

Führerscheinklasse B / B197

Klasse B berechtigt zum Fahren von

  • Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder)
  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • biometrisches Passfoto
  • kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse erforderlich

Inhalte der Ausbildung

  • bei B197 – Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeug + 10 Übungsstunden auf Schaltwagen

Führerscheinklasse BE / B96

Klasse BE berechtigt zum Fahren von

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt

Klasse B96 berechtigt zum Fahren von

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • biometrisches Passfoto
  • Vorbesitz Klasse B erforderlich

Inhalte der Ausbildung

  • Theoretische Ausbildung (2,5 Std. à 60 Minuten)
  • – keine theoretische Prüfung –
  • Praktische Ausbildung (3,5 Stunden à 60 Minuten)
  • Fahrpraktische Übung im Realverkehr (60 Minuten)
  • – keine praktische Prüfung –
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